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Bauleistungsversicherung online berechnen und abschließen

Interesse an günstigen Versicherungsschutz und Vorsorge ? Hier sind Sie richtig!


Beim Hausbau drohen viele versteckte Gefahren, an die man im ersten Moment nicht denkt. Sturm beschädigt das halbfertige Dach, mutwillige Beschädigungen durch Unbekannte, plötzlicher Wassereinbruch im Keller. Die zusätzlichen Kosten können beträchtlich sein, denn der Bauherr muß für die dann nochmals zu erbringende Leistungen erneut bezahlen.


Mit der Bauleistungsversicherung sind Sie für die gesamte Bauzeit gegen diese kaum kalkulierbaren Risiken geschützt. Sie können die Bauleistungsversicherung hier berechnen und bei Bedarf online abschließen.

    Bauleistungsversicherung berechnen

    Steckbrief
    Bauleistungsversicherung

     

     

    Bezeichnung:

    Bauleistungsversicherung (früher Bauwesenversicherung)

    Wer benötigt die Bauleistungsversicherung:

    Bauherren
    Werden Bauleistungen nach der Fertigstellung beschädigt, geht dies zu Lasten des Bauherren. Nur durch eine Bauleistungsversicherung kann er sich gegen dieses Risiko absichern.

    versicherte Gefahren:

    Unvorhergesehen eingetretene Schäden (Zerstörung, Beschädigung) an versicherter Bauleistung und sonstigen versicherten Sachen.

    Berechnungsgrundlage:

    Bauartklasse: ob das Haus massiv oder beispielsweise aus Holz gefertigt wird
    Bausumme: die Aufwendungen für die Bauausführung sowie die Kosten für die Aushebung von Grund und Boden und das Einbauen von Maschinen (nicht aber die Kosten der Maschinen selbst).
     

    Preis-/ Leistungsunterschiede in der Bauleistungsversicherung:

    Eigenleistung mit und ohne Arbeitsmaschinen kann als zusätzliches Risiko mitversichert werden und wirkt sich auf den Beitrag aus.
    Die Höhe des Selbstbehaltes wirkt sich ebenfalls aus

    Vertragslaufzeit:

    bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens, maximal 24 Monate

    Beitragszahlung:

    Einmalbeitrag für die gesamte Bauzeit

    Sonstiges:

    Das Risiko Feuer kann für die Bauzeit ebenfalls eingeschlossen werden
    Hinweis: Bauhelfer sind bei der zuständigen Bauberufsgenossenschaft anzumelden. Bei Nichtbeachtung dieser Pflicht drohen Bußgelder.
    Bitte denken Sie neben der Bauleistungsversicherung auch an die wichtige Bauherrenhaftpflichtversicherung.

    Weiterführende Informationen:

    Broschüre zum Thema Bauversicherungen
     

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